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Allgemeine Verkaufsbedingungen
WICHTIGER HINWEIS: Diese Verkaufsbedingungen gelten, falls nicht bereits ein schriftlicher Vertrag zwischen Schiller und dem Kunden oder zwischen Schiller und dem autorisierten Distributor besteht.
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen von Schiller ("die Bedingungen" oder "diese Bedingungen") sind für den Kunden bindend wenn sie von Schiller in einer Bestellung als anwendbar deklariert worden sind (entweder als Weblink auf der Bestellung, oder beigelegt) und wenn die Bestellung von Schiller schriftlich bestätigt worden ist ("die Auftragsbestätigung"). Zudem gelten diese Bedingungen wenn Schiller und der Kunde oder Distributor bei Bestelleingang schriftlich keine anderen Bedingungen festgelegt haben und kein anderer schriftlicher Vertrag zwischen ihnen besteht - andernfalls gelten diese anderen schriftlichen Übereinkommen.
Vom Kunden vorgeschlagene abweichende Verkaufs- oder Lieferbedingungen sind nur bindend, wenn Schiller diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Falls von Schiller und dem Kunden nicht anderweitig schriftlich festgelegt, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). In diesen Bedingungen umfasst der Begriff "Kunde" einen Kunden oder Distributoren, welcher ohne bestehenden schriftlichen Vertrag direkt von Schiller Produkte für den Weiterverkauf erwirbt. Der Begriff "Vertrag" umfasst diese Bedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung von Schiller.
1.2 Falls von Schiller und dem Kunden nicht anderweitig schriftlich vereinbart, untersteht eine bestimmte Bestellung nur diesen Bedingungen, wenn Schiller die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
2. Gesetze im Bestimmungsland, Schutzmechanismen und Vorschriften
2.1 Der Kunde muss spätestens bei Aufgabe der Bestellung, bzw. auf Anfrage von Schiller, Schiller über die im Bestimmungsland geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Lieferungen und Leistungen von Schiller informieren, insbesondere über Gesetze zum Schutz vor Krankheiten, Unfällen sowie Betriebsstörungen.
2.2 Die in der Bestellung aufgeführten Lieferungen und Leistungen von Schiller-Produkten müssen den Gesetzen und Vorschriften im Bestimmungsland entsprechen, soweit diese Schiller zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bekannt waren. Es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Kunden, Schiller über solche Gesetze und Vorschriften zu informieren.
2.3 Die Anforderungen der WEEE- und RoHS-Richtlinien (2002/96/EG und 2002/95/EG) bezüglich der Verwendung gefährlicher Stoffe und der Handhabung von Elektro- und Elektronikgeräten müssen eingehalten werden.
3. Preise
3.1 Alle von Schiller offerierten Preise sind immer Nettopreise, ab Werk (ex works, EXW, Incoterms 2020), in Schweizer Franken und ohne Abzüge. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. für Verpackung, Fracht, Versicherung, Export, Transit, Import sowie weitere Genehmigungen und Bescheinigungen, müssen vom Kunden getragen werden, sofern mit Schiller nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Zahlungskonditionen
4.1 Die Zahlungen des Kunden gehen an Schillers Hauptsitz in Baar, Schweiz (gemäss den auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsanweisungen), innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsstellung durch Schiller, oder gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen. Zahlungen sind stets ohne Abzüge, Verrechnungen, Einbehaltungen oder Rabatte, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle oder ähnliche Aufrechnungen zu leisten. Falls Schiller der Zahlung mittels Wechsel schriftlich zustimmt, trägt der Kunde alle Zinsen, Wechselsteuern, Inkassospesen, inkl. angemessener Anwaltskosten und Kosten, die Schiller durch die Eintreibung offener Beträge solcher Wechsel entstehen. Solche Wechsel müssen separat schriftlich vorliegen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich an die vereinbarten Zahlungskonditionen und den Zahlungsplan zu halten und den Betrag vollständig zu bezahlen, auch wenn Transport, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme oder Annahme der Lieferung oder Leistung verzögert oder aus Gründen, für welche Schiller nicht verantwortlich ist, unmöglich ist. Dies gilt auch wenn unwesentliche Teile fehlen oder Nacharbeiten nötig sind, welche die Verwendung des gelieferten Produkts nicht unmöglich oder inakzeptabel machen. Es liegt einzig in der Verantwortung des Kunden, jegliche Probleme mit Zoll- oder Regierungsbeamten und Versand-, Transport- und/oder Lagerpersonal bei der Freigabe oder Lieferung des Produktes zu lösen.
4.3 Falls sich der Kunde nicht an die Zahlungskonditionen der Auftragsbestätigung hält, ist er verpflichtet, auf den rückständigen Betrag ab vereinbartem Fälligkeitsdatum Zinsen zu bezahlen. Zinsen sind für den rückständigen Betrag fällig und entsprechen dem am Hauptsitz von Schiller in Baar, Schweiz, üblichen jährlichen Zinssatz, jedoch mindestens fünf Prozent (5 %). Diese Bestimmung zu Zinszahlungen bedeutet nicht, dass Schiller auf das Recht verzichtet, vom Kunden weitere Entschädigungen und/oder Schadenersatz einzufordern, und dieses Recht wird hiermit ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Falls der Kunde eine erforderliche Anzahlung auf den Vertrag nicht leistet und/oder keine Zahlungsgarantie gewährleistet, was von Schiller nach eigenem Ermessen gefordert werden kann, hat Schiller das Recht, den Vertrag nach eigenem Gutdünken oder aus wichtigem Grund zu kündigen. Zudem kann Schiller von der Erfüllung der Leistung gemäss Vertrag zurücktreten, ohne Haftung gegenüber dem Kunden. Dabei behält sich Schiller das Recht vor, vom Kunden Entschädigung für jegliche Schäden oder Verluste einzufordern, welche durch die Vorbereitung und/oder Ausführung der Leistung entstanden sind.
4.5 Falls der Kunde während der Leistungserbringung durch Schiller vereinbarte Ratenzahlungen bzw. Abschlusszahlungen nicht leistet, oder er sich nicht an die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zahlungsbedingungen hält, oder falls Schiller Anlass dazu hat, anzunehmen, dass der Kunde nicht bezahlen wird, hat Schiller das Recht, die Leistung gemäss Vertrag einzustellen und das Produkt nicht zu liefern, oder den Vertrag nach Ankündigung und angemessener Fristsetzung für die Zahlung aufzulösen, ohne Haftung gegenüber dem Kunden und vorbehältlich einer Schadenersatzforderung für Schäden oder Verluste durch die Leistungseinstellung oder Vertragsauflösung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Schiller behält sich das Eigentum an seinen Produkten vor bis diese vollumfänglich bezahlt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Schiller alle im betreffenden gerichtlichen Hoheitsgebiet verfügbaren Rechte und Rechtsmittel zur Verfügung hat um sein Eigentum einzutragen, zu schützen, bewahren und begründen, sowie jegliche Zurückbehaltungsrechte oder Dienstbarkeiten um sein Eigentum zu schützen. Der Kunde gewährt Schiller ein Sicherungsrecht an allen verkauften Produkten und daraus resultierenden Einnahmen um sicherzustellen, dass der Kunde die Produkte vollumfänglich bezahlt und seine Pflichten und seine Haftung gegenüber Schiller wahrnimmt. Im Falle eines Konkurses, einer Liquidation oder Auflösung gewährt der Kunde Schiller den Status eines gesicherten Gläubigers hinsichtlich aller unbezahlten Schiller-Produkte.
5.2 Falls der Kunde Schiller-Produkte erhalten hat, für welche das Eigentum noch nicht an ihn übergegangen ist, willigt der Kunde ein, für diese Produkte eine angemessene Versicherung zu garantieren und Schillers Eigentumsrecht an diesen Produkten zu schützen; dies umfasst eine angemessene und vollumfängliche Versicherung gegen Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Krieg, Ausschreitungen, Hurrikane, Taifune, Tornados, Terroranschläge, höhere Gewalt und weitere Risiken.
6. Lieferbedingungen
6.1 Der Liefertermin ist nur bindend, wenn dieser von Schiller auf der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Schiller die Produkte erst liefert, wenn der Kunde alle Formalitäten wie Import, Export, Transit und Zahlungsgenehmigungen erledigt hat, und nachdem die Produkte vollumfänglich bezahlt wurden, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Die Lieferung erfolgt ausdrücklich abhängig von der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden.
6.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Schiller aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Gründe den Liefertermin angemessen verschieben kann:
(a) wenn der Kunde Schiller die für die rechtzeitige Erfüllung des Vertrages nötigen Informationen oder Spezifikationen nicht geliefert hat, oder wenn der Kunde die Informationen oder Spezifikationen nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schiller ändert, oder der Kunde anderweitig eine Lieferverzögerung verursacht;
(b) in einem Fall höherer Gewalt, auf welchen Schiller keinen Einfluss hat, wie Feuer, Erdbeben, Hurrikane, Taifune, Tornados, Tsunamis, Überschwemmungen, Epidemien, Kriege, Ausschreitungen, Streiks, Terroranschläge, Arbeitsstreitigkeiten, Knappheit oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien, Halb- und Fertigprodukten, staatliche Massnahmen und höhere Gewalt;
(c) wenn es aufgrund des Kunden oder Dritten, die dem Kunden angeschlossen sind, vom ihm eingesetzt oder gehalten werden, zu Verzögerungen bei den im Vertrag festgelegten Leistungen oder Tätigkeiten des Kunden kommt.
7. Verpackung
7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Kosten für Spezialverpackungen separat bezahlt, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Falls Schiller den Kunden darüber informiert hat, dass Schiller sich das Eigentum an der Verpackung vorbehält und dass die Verpackung vom Kunden retourniert werden muss, erklärt sich der Kunde dazu bereit, die Verpackung unentgeltlich und zu einem für Schiller angemessenen Preis und gemäss den Anweisungen von Schiller zu retournieren.
8. Verlustrisiko
8.1 Nach Abgang der Lieferung ab Werk (ex works, EXW Incoterms 2020) trägt der Kunde das Verlustrisiko.
8.2 Falls die Lieferung auf Begehren des Kunden verzögert wird aus Gründen, für welche Schiller nicht verantwortlich ist, geht das Risiko zum Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Lieferung ab Werk an den Kunden über, unabhängig davon, ob sich die Produkte vor Ort bei Schiller befinden. Ab diesem Zeitpunkt werden alle lieferbereiten Schiller-Produkte während einer angemessenen Zeit und auf alleinige Kosten und Risiko des Kunden bei Schiller gelagert.
8.3 Jegliche Änderungen der Standard-Liefer- und -Transportabläufe sind für Schiller erst nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung bindend.
9. Garantie/ Haftungsbeschränkung / Annahme durch den Kunden
9.1 Falls im Vertrag oder in den mitgelieferten OEM-Produktunterlagen nicht anders schriftlich festgelegt, gilt für Schiller-Produkte eine Garantie auf Material- und Bearbeitungsfehler von einem (1) Jahr ab Lieferdatum. Dies ist eine beschränkte Garantie und alle anderen stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien werden hiermit abgelehnt. Mängel können nur durch eine Reparatur durch Schiller und auf Schillers Kosten, oder durch einen Austausch des Produktes nach Schillers alleinigem Ermessen behoben werden. Unter keinen Umständen überschreitet Schillers Haftung den Kaufpreis des fraglichen Produktes.
Ausschlüsse: DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE DECKT AUSSCHLIESSLICH DIE NORMALE VERWENDUNG AB. DIESE GARANTIE ERLISCHT UND GILT NICHT FÜR FOLGENDE PRODUKTE: (a) Produkte, welche durch nicht autorisierte Schiller-Distributoren oder -Vertreter verkauft worden sind; (b) Produkte, welche durch nicht von Schiller autorisiertem Personal installiert, verändert oder repariert worden sind, oder bei welchen Teile oder Zubehör verwendet worden ist, das nicht von Schiller geliefert worden ist, ausser eine solche Installation, Veränderung oder Reparatur wurde vorgängig schriftlich von Schiller bestätigt und entsprechend dieser schriftlichen Bestätigung ausgeführt; (c) Produkte, welche nicht gemäss Schillers Empfehlungen und/oder Anweisungen gewartet, betrieben, unterhalten und aufgerüstet worden sind (inkl. aller damit verbundenen Software und Firmware); (d) Produkte, welche durch Unfall, Transport, Bedienung, falsche Lagerung, unsachgemässen Gebrauch, Zweckentfremdung, Nachlässigkeit, Veränderungen, Missbrauch oder fehlende Vorsicht beim Reinigen, dem Unterhalt oder der Bedienung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind; (e) Produkte, welche durch Netzschwankungen beschädigt worden sind, z.B. durch Spannungsspitzen und -sprünge, Rauschen, Unter- oder Überspannungen, Stromausfälle, oder andere Fälle höherer Gewalt; (f) Produkte, welche durch jegliche ergänzende, nicht von Schiller gelieferte Ausrüstung oder Software beschädigt worden sind; (g) Produkte, welche in einer Anwendung oder Weise verwendet worden sind, für welche sie nicht vorgesehen waren, oder Produkte, welche ausserhalb der von Schiller spezifizierten Umgebungs-, Strom-, Elektro- und Einsatzbedingungen betrieben worden sind; oder (h) Produkte, welche über eine Webseite oder E-Commerce-Plattform verkauft worden sind, die nicht vorgängig schriftlich von Schiller autorisiert worden ist.
9.2 DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IN KEINEM FALL SCHILLER ODER SEINE NIEDERLASSUNGEN, MUTTERGESELLSCHAFTEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER, ODER SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, AKTIONÄRE, ANGESTELLTEN, AGENTEN ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER DRITTEN (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENDKUNDEN) GEGENÜBER HAFTEN FÜR: GEWINNAUSFALL, DATENVERLUSTE ODER ENTGANGENE NUTZUNG, ODER JEGLICHE ANDERE ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, ODER FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE, ERWEITERTE, EXEMPLARISCHE ODER SANKTIONIERENDE BUSSEN UNABHÄNGIG VON DER FORM DER ZUGRUNDELIEGENDEN HANDLUNG, SEI ES HAFTUNG AUS VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG (INKL. FAHRLÄSSIGKEIT), STRIKTE PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERES, AUCH WENN EINE PARTEI ODER DRITTE SCHILLER, SEINE NIEDERLASSUNGEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, ANGESTELLTEN ODER MUTTERGESELLSCHAFTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT HAT.
9.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Lieferungen von Schiller zu prüfen und Schiller innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich auf allfällige Mängel hinzuweisen. Das Versäumnis, Schiller innerhalb dieser Zeitspanne schriftlich zu informieren, bedeutet, dass der Kunde die Produkte akzeptiert.
9.4 Soweit gesetzlich erlaubt, stimmt der Kunde zu, Schiller und seine Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Agenten und Berater von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Kosten und jeglichem Schadensersatz schadlos zu halten. Dies umfasst auch aber nicht ausschliesslich Anwaltsgebühren, Expertenhonorare und Prozesskosten sowie Ausgaben aufgrund von Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen, vorsätzliches Verhalten des Kunden oder Vertragsbruch durch den Kunden, und ebenfalls Körperverletzung, Krankheit, Tod oder Sachschäden inkl. wirtschaftliche Schäden, jedoch nur in dem Mass in welchem Fahrlässigkeit, vorsätzliches Verhalten, Fehler oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Angestellten, Vertreter oder Agenten dies ganz oder teilweise verursacht haben. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages, seinen Ablauf oder die Erfüllung durch den Kunden hinaus.
10. Geltendes Recht / Gerichtsstand / Prozesskosten
10.1 Auf den Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar, sofern nichts anderes mit Schiller schriftlich vereinbart worden ist. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und/oder diesen Bedingungen ergeben, sind die Schweizer Gerichte am Hauptsitz der Schiller AG in Baar, Schweiz, zuständig. Schiller behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen im Land oder gerichtlichen Hoheitsgebiet des Kunden Klage zu erheben. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.
10.2 Falls Schiller einen Rechtsstreit gewinnt, der sich aus diesem Vertrag oder diesen Bedingungen ergibt, hat Schiller Anspruch auf Ersatz angemessener Anwaltskosten, Expertenhonorare sowie Gerichts- und Prozesskosten durch den Kunden.
11. Sonstige Regelungen
11.1 Recht des geistigen Eigentums: Die Produkte beinhalten wertvolle Patente, Copyrights, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie weitere Rechte des geistigen Eigentums von Schiller oder seinen angegliederten Unternehmen. Schiller behält sich alle diese Rechte für sich selbst und seine angegliederten Unternehmen vor. Im Rahmen dieser Bedingungen werden dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten übertragen. Es ist dem Kunden untersagt, jegliches Produkt oder Komponente zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) (inkl. Software), oder auf andere Art das geistige Eigentum von Schiller oder seinen angegliederten Unternehmen zu veruntreuen, umgehen oder verletzen.
11.2 Nichtverzicht: Falls Schiller die Erfüllung dieser Bedingungen oder dieses Vertrages durch den Kunden nicht durchsetzen kann, oder falls Schiller nicht von einem Recht aus diesen Bedingungen, diesem Vertrag oder dem anwendbaren Recht Gebrauch macht, bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses oder irgend ein anderes Recht.
11.3 Abtretung: Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Bestätigung von Schiller den Vertrag nicht an Dritte abtreten; durch jeglichen Versuch, den Vertrag ohne schriftliche Bestätigung abzutreten, wird diese Abtretung nichtig.
11.4 Anpassung: Anpassungen dieser Bedingungen oder dieses Vertrages sind erst bindend, wenn diese von Schiller schriftlich bestätigt worden sind.
11.5 Trennbarkeit: Falls ein Teil dieser Bedingungen oder dieses Vertrages aus irgendwelchen Gründen von einem zuständigen Gericht oder Gerichtshof als ganz oder teilweise nicht durchsetzbar bestimmt worden ist, hat diese Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die anderen Teile der Bedingungen/des Vertrages.
Version: Dezember 2016
Das Original in englischer Sprache ist massgebend.