Informationspflicht zu Stoffen gemäss RoHS- und REACH-Vorschriften

Aus den folgenden europäischen Rechtsakten gehen Beschränkungen und Informationspflichten zu chemischen Stoffen hervor:

  • Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschliesslich Änderungen durch Richtlinie (EU) 2015/863 vom 31. März 2015 (“RoHS 2”);
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (“REACH”).

Diese Vorschriften haben eine stärkere Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten bezüglich der in Erzeugnissen enthaltenen Stoffe zur Folge. Dies betrifft sowohl Stoffe in Erzeugnissen, die Sie selbst herstellen, als auch solche, die Sie von Lieferanten erwerben, und welche Bestandteile der bestellten oder gelieferten Produkte sind.

Wir bitten Sie, uns mit dem Eingang unserer Bestellung zu informieren, um den gesetzlichen Verpflichtungen gemäss RoHS und REACH nachzukommen: